Norm
ZPO §502 Abs1 HI1Rechtssatz
Die Voraussetzungen nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO liegen nicht schon deshalb vor, weil der seit Jahrzehnten unveränderten ständigen Rechtsprechung des OGH eine einzige ältere Entscheidung des OGH gegenübersteht und weil es neben dem weitaus überwiegenden und praktisch einhelligen neueren Schrifttum auch vereinzelte ältere Gegenstimmen gibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0042690Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2021