Norm
EO §71Rechtssatz
Im Zusammenhang mit Fehlern bei der Kundmachung des Versteigerungsediktes muß ein sehr strenger Maßstab angelegt werden, wenn es darum geht, eine dem Anscheine nach ganz normale und ordnungsgemäß durchgeführte Versteigerung oder einen ganz gewöhnlichen Freihandverkauf nachträglich wegen irgendeines Verfahrensmangels wieder für wirkungslos zu erklären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002157Dokumentnummer
JJR_19850109_OGH0002_0030OB00123_8400000_003