RS OGH 1985/1/15 4Ob501/85

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Veröffentlicht am 15.01.1985
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Norm

EO §394

Rechtssatz

Auch Regreßansprüche, welchen die Gegner der gefährdeten Partei bei Beachtung der sich später als ungerechtfertigt erweisenden EV ausgesetzt sein könnte, zählen zu den (möglichen) Vermögensnachteilen (Rechtsfrage iSd § 502 Abs 4 Z 1 ZPO).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005756

Dokumentnummer

JJR_19850115_OGH0002_0040OB00501_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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