Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Fehlt es an einzelnen für die Unternehmensüberlassung charakteristischen Merkmalen, so kommt es bei der Abgrenzung zwischen Unternehmenspacht und Geschäftsraummiete darauf an, welchen Umständen die größere wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0020521Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.06.2018