Norm
ABGB §824Rechtssatz
Die den Erben belastende Erbschaftssteuer kann nicht als Aufwand auf die Nachlassanteile angesehen werden, die den Beklagten zu Unrecht durch die Einantwortung überlassen würden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013140Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.04.2013