Norm
ZPO §232 Abs1Rechtssatz
Die Zurückweisung einer Klage wegen Streitanhängigkeit setzt zwei nacheinander streitanhängig gewordene Prozesse sowie die Identität der Parteien und Ansprüche in diesen beiden Prozessen voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0039473Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2021