RS OGH 1985/1/30 3Ob14/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1985
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Norm

EO §65 B
ZPO §514 D

Rechtssatz

Wird eine an sich prozeßfremde Partei in ein Verfahren verwickelt, steht ihr ein Rechtsmittelrecht zu. Schon durch die Zustellung einer Exekutionsbewilligung an eine Person wird diese in das Verfahren verwickelt und damit zunächst zur Quasi-Partei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002199

Dokumentnummer

JJR_19850130_OGH0002_0030OB00014_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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