RS OGH 1985/1/30 3Ob139/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1985
beobachten
merken

Norm

EO §40

Rechtssatz

Ein nicht mit dem Landessiegel versehenes Schreiben erfüllt nicht die Voraussetzungen, die in § 34 L-VG Stmk für eine im Namen des Landes auszustellende Urkunde gelten, es ist daher nicht als eine von vornherein unbedenkliche Urkunde im Sinne des § 40 Abs 1 letzter Satz EO zu werten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0001385

Dokumentnummer

JJR_19850130_OGH0002_0030OB00139_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten