Norm
AußStrG §9 A2cRechtssatz
Auch dann, wenn eine Auszahlungsanordnung des Verlassenschaftsgerichtes zugunsten eines von mehreren Separationsgläubigern bereits druchgeführt ist, ist ein anderer Separationsgläubiger durch die Anordnung beschwert, weil durch dessen Beseitigung mit bindender Wirkung klargestellt wird, ob dem Verlassenschaftsgericht überhaupt die Befugnis zu einer derartigen Verfügung zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0006815Dokumentnummer
JJR_19850205_OGH0002_0040OB00502_8500000_003