RS OGH 1985/2/5 4Ob502/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.02.1985
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Norm

EO §65 B
GeO §308

Rechtssatz

Als Drittschuldner kann das Verwahrschaftgericht mit Rekurs gegen das Zahlungsverbot allenfalls auch geltend machen, daß die Pfändungsbewilligung nicht dem Gesetz entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002190

Dokumentnummer

JJR_19850205_OGH0002_0040OB00502_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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