Norm
AngG §23 IARechtssatz
Mangels jeglicher gesetzlicher Grundlage kann der einmal entstandene Anspruch auf Abfertigung nicht durch nachträglich entstandene Umstände ganz oder auch nur teilweise wegfallen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Entfall, Angestellte, Ende, Beendigung, Auflösung, Kündigung, Verfall, VerlustEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0028311Dokumentnummer
JJR_19850205_OGH0002_0040OB00013_8500000_002