RS OGH 1985/2/5 4Ob13/85 (4Ob14/85 - 4Ob18/85), 2Ob655/87, 9ObA371/89

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Veröffentlicht am 05.02.1985
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Norm

AngG §23 IA

Rechtssatz

Mangels jeglicher gesetzlicher Grundlage kann der einmal entstandene Anspruch auf Abfertigung nicht durch nachträglich entstandene Umstände ganz oder auch nur teilweise wegfallen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Entfall, Angestellte, Ende, Beendigung, Auflösung, Kündigung, Verfall, Verlust

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0028311

Dokumentnummer

JJR_19850205_OGH0002_0040OB00013_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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