Norm
PatG 1970 §6Rechtssatz
Die §§ 6-17 PatG sind auf Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft auch bei Vorliegen eines Anstellungsvertrages mit Verweisung auf das AngG, nicht anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0071234Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.01.2022