RS OGH 1985/2/5 4Ob13/85 (4Ob14/85 -4Ob18/85), 9ObA123/10v

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Veröffentlicht am 05.02.1985
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Norm

AngG §23 IA

Rechtssatz

Für den Erwerb des Anspruches auf Abfertigung und deren Bemessung ist nach dem § 23 Abs 1 AngG die im Zeitpunkt des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses zurückgelegte Dienstzeit maßgebend.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Berechnung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Auflösung, Beendigung, Angestellte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0028373

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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