Norm
EO §66Rechtssatz
Der zum Vollzug einer Exekution erteilte Auftrag einer Eintragung im Grundbuch ist kein "an das Vollstreckungsorgan" erlassener Auftra iS des § 66 EO, sodaß hier auch nicht die Rechtmittelbeschränkung nach dieser Gesetzesstelle zum Tragen kommen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002051Dokumentnummer
JJR_19850213_OGH0002_0030OB00168_8400000_004