RS OGH 1985/2/13 3Ob168/84

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Veröffentlicht am 13.02.1985
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Norm

EO §66

Rechtssatz

Der zum Vollzug einer Exekution erteilte Auftrag einer Eintragung im Grundbuch ist kein "an das Vollstreckungsorgan" erlassener Auftra iS des § 66 EO, sodaß hier auch nicht die Rechtmittelbeschränkung nach dieser Gesetzesstelle zum Tragen kommen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002051

Dokumentnummer

JJR_19850213_OGH0002_0030OB00168_8400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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