RS OGH 1985/2/13 3Ob168/84

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Veröffentlicht am 13.02.1985
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Norm

EO §66

Rechtssatz

Zu einer analogen Ausdehnung der Rechtmittelbeschränkung des § 66 EO auch auf den Fall, daß der Exekutionsrichter ohne jede gesetzliche Deckung und ohne jedes faktische Bedürfnis hinsichtlich des Vollzuges einer von ihm schon bindend (§ 425 Abs 2 ZPO) erlassenen Exekutionsbewilligung im Grundbuch eine bestimmte Anordnung trifft, besteht kein Anlaß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002050

Dokumentnummer

JJR_19850213_OGH0002_0030OB00168_8400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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