RS OGH 1985/2/13 3Ob3/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.1985
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Norm

ABGB §97
EO §65 B

Rechtssatz

Aus § 97 ABGB kann eine Parteistellung des Gatten des Verpflichteten in einem von einem Dritten gegen diesen gerichteten Versteigerungsverfahren nicht abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002127

Dokumentnummer

JJR_19850213_OGH0002_0030OB00003_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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