Norm
ABGB §435Rechtssatz
Kommt es beim derivativen Erwerb eines Superädifikates nicht zur Urkundenhinterlegung, dann steht dem Erwerber weder die publizianische Klage zu noch kann er einer Exekution auf das Superädifikat auf Grund eines sogenannten Ersitzungsbesitzes oder auf Grund der von ihm tatsächlich ausgeübten Verfügungsmacht über den Überbau mit Erfolg widersprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0000855Dokumentnummer
JJR_19850213_OGH0002_0030OB00125_8400000_001