RS OGH 1985/2/14 6Ob518/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.1985
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Norm

EO §381 A
EO §381 D
UWG §24

Rechtssatz

Sittenwidrigem Wettbewerbsverhalten wohnt typischerweise eine den Sicherungsanspruch rechtfertigende Interessensgefährdung inne, zur Sicherung von Ansprüchen aufgrund des UWG bedarf es daher einer besonderen Anspruchsgefährdung nicht. Bei vertragswidrigem Wettbewerbsverhalten spricht zumindest der erste Anschein für eine gleichartige Interessengefährdung. Nachteile aus wettbewerbswidrigem Verhalten sind typischerweise nicht völlig adäquate in Geld ausgleichbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005063

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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