Norm
StGB §125 ffRechtssatz
Ein in Österreich fernmeldebehördlich nicht zugelassenes Funkgerät kann durchaus Objekt eines Betrugs sein, weil sogar mangelnde Verkehrsfähigkeit einer Sache die Eignung als Objekt eines Vermögensdelikts nicht ausschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0093321Dokumentnummer
JJR_19850219_OGH0002_0110OS00180_8400000_001