RS OGH 1985/2/21 6Ob533/85, 1Ob549/95, 1Ob2092/96w, 1Ob2062/96h, 9Ob208/97x, 6Ob318/97a

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Veröffentlicht am 21.02.1985
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Norm

ZPO §502 Abs4 Z1 HII

Rechtssatz

Nimmt die rechtliche Folgerung des Berufungsgerichtes einen in einem wesentlichen Punkt unvollständigen Sachverhalt zur Grundlage der Ableitung, ist der Vorgang zur Gewinnung des richterliches Erkenntnisses mit so schwerwiegenden Mängeln behaftet, daß seine Korrektur zur Wahrung der Rechtssicherheit und Rechtseinheit geboten erscheint.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0042863

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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