Norm
AngG §23 Abs7 VIIRechtssatz
Nicht schon das Vorliegen eines Entlassungsgrundes führt zum Verlust des Abfertigungsanspruches, sondern nur die tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine - vom Angestellten verschuldete - Entlassungserklärung des Arbeitgebers.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Entfall, Wegfall, Auflösung, Ende, schuldhaft, VerschuldenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0028761Dokumentnummer
JJR_19850221_OGH0002_0080OB00522_8400000_001