Norm
AngG §27 Z6 E6cRechtssatz
Ein auf dem Schreibtisch hinterlassener Kalenderspruch folgenden Inhalts: "Eine Kuh findet immer das richtige Gras, der Berechnende kann sich verrechnen" ist keine erhebliche Ehrverletzung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Spruch, BeleidigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0029807Dokumentnummer
JJR_19850226_OGH0002_0040OB00019_8500000_002