Norm
AngG §23a Abs3 IIIRechtssatz
Der Gesetzgeber wollte mit § 23 a Abs 3 AngG nicht nur den Abfertigungsanspruch der aus dem Dienstverhältnis ausscheidenden Mütter wahren sondern der Mutter darüber hinaus auch erleichtern wollte, bei ihrem Kind zu bleiben, ohne nach der Lösungserklärung für Zeiten einer außerhalb der Schutzfrist liegenden Kündigungsfrist zu Dienstleistungen verpflichtet sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Geburt, Mutterschutz, Mutterschaftsaustritt, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Austritt, AnspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0028533Dokumentnummer
JJR_19850226_OGH0002_0040OB00010_8500000_003