RS OGH 1985/2/26 4Ob139/84

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Veröffentlicht am 26.02.1985
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Norm

ArbVG §29
KollV für Bauindustrie und Baugewerbe 16.04.1982 Art3 §13 Z12

Rechtssatz

Wurde der Text einer Individualvereinbarung von den Vertretern der Arbeitnehmer entworfen, ändert dies nichts an der Zurechenbarkeit an Arbeitgeber. Bei der Auslegung können aber die vorangegangenen Verhandlungen zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber über eine Betriebsvereinbarung betreffend den Abfertigungsanspruch nicht berücksichtigt werden, da der Arbeitnehmer den Arbeitnehmervertretern weder Vollmacht erteilt oder seinerseits ein Verhalten gesetzt hätte, woraus der Arbeitgeber den Schluß hätte ziehen können, er habe Mitglieder des Betriebsrates ermächtigt, in seinem Namen Verhandlungen über seinen Individualarbeitsvertrag zu führen, und feststeht, daß der Arbeitnehmer über den Verlauf der Besprechungen nicht informiert wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0050947

Dokumentnummer

JJR_19850226_OGH0002_0040OB00139_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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