Norm
AngG §23a Abs3 IIIRechtssatz
§ 23 a Abs 3 AngG regelt die Wahrung des (beschränkten) Abfertigungsanspruches bei mutterschaftsbedingtem Austritt und setzt damit die Schaffung eines neuen rechtmäßigen Austrittsgrundes voraus, der aber in sonstigen Vorschriften über die vorzeitige Auflösung von Dienstverhältnissen aus wichtigen Gründen, insbesondere im § 26 AngG (aber auch in parallelen arbeitsrechtlichen Vorschriften wie § 82 a GewO 1859 und § 1162 ABGB) keinen Niederschlag gefunden hat.
Anmerkung
SW: Angestellte, gesetzlicher Austrittsgrund, Mutterschaftsaustritt, Anspruch, Arbeitsverhältnis, Geburt, Kind, Mutterschutz, Karenz, ArbeitsverhältnisEntscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0028560Dokumentnummer
JJR_19850226_OGH0002_0040OB00010_8500000_007