Norm
AngG §23a Abs3 IIIRechtssatz
Der Schlußfolgerung, daß der "Mutterschaftsaustritt" für den Bereich des Urlaubsrechtes dennoch als "begründeter vorzeitiger Austritt im Sinne des § 9 Abs 1 Z 2 UrlG" anzusehen sei, ist nicht zu folgen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, gesetzlicher Austrittsgrund, Karenz, Mutterschutz, Geburt, Kind, Auflösung, Dienstverhältnis, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0028540Dokumentnummer
JJR_19850226_OGH0002_0040OB00010_8500000_004