RS OGH 1985/2/27 3Ob584/84, 3Ob49/10t

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Veröffentlicht am 27.02.1985
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Norm

AnfO §2
AnfO §12

Rechtssatz

Maßgebend ist für die Wahrung der Fristen des § 2 AnfO ist nicht die Einbringung irgend einer Klage, sondern nur die Einbringung einer wirklichen Anfechtungsklage mit einem dem Gesetz entsprechenden und richtigen Begehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0050715

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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