Norm
ZPO §577Rechtssatz
Einen Sonderfall vertragsergänzender Schiedsgutachten stellen rechtsabändernde Schiedsgutachterverträge dar, durch die einem Dritten die Aufgabe übertragen wird, ein bestehendes (Dauerverhältnis) Schuldverhältnis veränderten Umständen anzupassen. Gerade im Fall solcher rechtsabändernder Schiedsgutachterverträge wird dem Schiedsgutachter bei Beurteilung der Vorfrage, ob die in einem Dauerschuldverhältnis vertraglich normierten Voraussetzungen für eine Neuanpassung der Leistungen (etwa des Bestandzinses) eingetreten sind, nicht nur die Aufgabe obliegen, Tatsachen festzustellen, sondern, was sonst Aufgabe eines Richters ist, auch unter die zugrundezulegende vertragliche Norm rechtlich zu subsumieren. Diese rechtliche Schlußtätigkeit führt aber für sich allein noch nicht zum Ergebnis, daß ein echter Schiedsvertrag vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0045210Dokumentnummer
JJR_19850227_OGH0002_0010OB00504_8500000_002