RS OGH 1985/2/27 1Ob504/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1985
beobachten
merken

Norm

ZPO §577

Rechtssatz

Einen Sonderfall vertragsergänzender Schiedsgutachten stellen rechtsabändernde Schiedsgutachterverträge dar, durch die einem Dritten die Aufgabe übertragen wird, ein bestehendes (Dauerverhältnis) Schuldverhältnis veränderten Umständen anzupassen. Gerade im Fall solcher rechtsabändernder Schiedsgutachterverträge wird dem Schiedsgutachter bei Beurteilung der Vorfrage, ob die in einem Dauerschuldverhältnis vertraglich normierten Voraussetzungen für eine Neuanpassung der Leistungen (etwa des Bestandzinses) eingetreten sind, nicht nur die Aufgabe obliegen, Tatsachen festzustellen, sondern, was sonst Aufgabe eines Richters ist, auch unter die zugrundezulegende vertragliche Norm rechtlich zu subsumieren. Diese rechtliche Schlußtätigkeit führt aber für sich allein noch nicht zum Ergebnis, daß ein echter Schiedsvertrag vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0045210

Dokumentnummer

JJR_19850227_OGH0002_0010OB00504_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten