Norm
ZPO §261Rechtssatz
Auch die Prozeßeinrede der mangelnden Prozeßfähigkeit ist der Vorschrift des § 261 ZPO zu unterstellen, wenn sie nach der ersten Tagsatzung bzw nach einer ohne erste Tagsatzung aufgetragenen Klagebeantwortung erhoben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0040236Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2016