Norm
ABGB §1063 BRechtssatz
Geht man beim drittfinanzierten Kauf von einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 18 KSchG und der herrschenden Lehre zwischen Kaufvertrag und Darlehensvertrag aus, beseitigt ein Rücktritt vom Kaufvertrag auch den Darlehensvertrag und damit auch die von diesem abhängige Bürgschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0020630Dokumentnummer
JJR_19850307_OGH0002_0070OB00507_8500000_002