RS OGH 1985/3/7 12Os181/84 (12Os182/84, 12Os183/84)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.1985
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Norm

StPO §364
ZustG §13 Abs4

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet (und auch gar nicht in der Lage), dafür Sorge zu tragen, daß in seiner Abwesenheit Zustellungen an Kanzleiangestellte durchgeführt werden. Ein Verschulden des Verteidigers an der (aus anderen Gründen eingetretenen) Fristversäumnis kann allein daraus nicht abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 181/84
    Entscheidungstext OGH 07.03.1985 12 Os 181/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0083871

Dokumentnummer

JJR_19850307_OGH0002_0120OS00181_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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