Norm
ZPO §502 Abs4 Z1 HIIRechtssatz
Die Frage, ob sich das Berufungsgericht mit einer der Berufungsbeantwortung erhaltenen Bekämpfung der Beweiswürdigung durch die in erster Instanz siegreiche Partei auseinandersetzen muß und ob, falls dies nicht geschieht, dieser Umstand in einer außerordentlichen Revision gerügt werden kann, ist eine im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0042731Dokumentnummer
JJR_19850319_OGH0002_0040OB00508_8500000_002