RS OGH 1985/3/19 5Ob519/85, 1Ob42/86, 6Ob610/88, 1Ob192/97k, 6Ob233/97a, 9Ob109/06d, 4Ob128/14y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1985
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Norm

ABGB §1170a

Rechtssatz

Der OGH schließt sich der Meinung von Krejci (in Rummel, ABGB, Rdz 7 und 25 zu § 1170 a in Verbindung im Rdz 11 und 27 zu § 1168) an, daß höhere Werklohnforderungen des Unternehmers wegen Mehraufwendungen, die auf Umstände in der Bestellersphäre zurückzuführen sind, selbst bei Zugrundelegung eines "Kostenvoranschlages unter ausdrücklicher Gewährleistung" im Sinne des § 1170 a Abs 1 ABGB nicht ausgeschlossen sind; dem Besteller steht weder in diesem Fall noch bei Zugrundelegung eines "Kostenvoranschlages ohne Gewährleistung" im Sinne des § 1170 a Abs 2 ABGB, ein Rücktrittsrecht zu.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 519/85
    Entscheidungstext OGH 19.03.1985 5 Ob 519/85
    Veröff: RdW 1985,305 = SZ 58/41 = EvBl 1986/27 S 109
  • 1 Ob 42/86
    Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 42/86
    Auch; nur: Der OGH schließt sich der Meinung von Krejci (in Rummel, ABGB, Rdz 7 und 25 zu § 1170 a in Verbindung im Rdz 11 und 27 zu § 1168) an, daß höhere Werklohnforderungen des Unternehmers wegen Mehraufwendungen, die auf Umstände in der Bestellersphäre zurückzuführen sind, selbst bei Zugrundelegung eines "Kostenvoranschlages unter ausdrücklicher Gewährleistung" im Sinne des § 1170 a Abs 1 ABGB nicht ausgeschlossen sind. (T1) Veröff: WBl 1987,219
  • 6 Ob 610/88
    Entscheidungstext OGH 06.09.1988 6 Ob 610/88
    nur T1
  • 1 Ob 192/97k
    Entscheidungstext OGH 15.07.1997 1 Ob 192/97k
    Vgl; Beisatz: Hier: Pauschalpreisvereinbarung. (T2)
  • 6 Ob 233/97a
    Entscheidungstext OGH 29.10.1997 6 Ob 233/97a
    nur T1; Beis wie T2
  • 9 Ob 109/06d
    Entscheidungstext OGH 18.10.2006 9 Ob 109/06d
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Liegen die Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist selbst bei einem „garantierten" Kostenvorschlag die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches des Werkunternehmers auf die Mehrkosten entbehrlich. (T3)
  • 4 Ob 128/14y
    Entscheidungstext OGH 17.09.2014 4 Ob 128/14y
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0028222

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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