Norm
StGB §34 Z9Rechtssatz
In der - im modernen Wirtschaftsleben üblichen - Ausfolgung von Scheckkarte und Scheckformularen zu einem anläßlich der Eingehung eines Arbeitsverhältnisses eröffneten Gehaltskonto ist noch keine verlockende Gelegenheit (zu Scheckbetrügereien und Untreue im Zusammenhang mit der Scheckkarte) zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0091120Dokumentnummer
JJR_19850326_OGH0002_0110OS00011_8500000_001