RS OGH 1985/3/26 11Os11/85

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Veröffentlicht am 26.03.1985
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Norm

StGB §34 Z9

Rechtssatz

In der - im modernen Wirtschaftsleben üblichen - Ausfolgung von Scheckkarte und Scheckformularen zu einem anläßlich der Eingehung eines Arbeitsverhältnisses eröffneten Gehaltskonto ist noch keine verlockende Gelegenheit (zu Scheckbetrügereien und Untreue im Zusammenhang mit der Scheckkarte) zu erblicken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0091120

Dokumentnummer

JJR_19850326_OGH0002_0110OS00011_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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