Norm
EO §7 Abs2 DaRechtssatz
Soll der Anspruch, zu dessen Gunsten die Exekution bewilligt wurde (hier: Räumung) überhaupt erst entstehen, wenn eine im Vergleich vereinbarte Zahlung nicht rechtzeitig vorgenommen würde, kommt eine Umdeutung der verneinenden aufschiebenden Bedingung in eine auflösende Bedingung nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0001322Dokumentnummer
JJR_19850327_OGH0002_0030OB00012_8500000_001