Norm
StGB §297Rechtssatz
Für die Annahme einer Verleumdung ist eine direkte Bezichtigung nicht erforderlich, unter Umständen kann schon das Unterschieben eines das Opfer belastenden Beweismittels genügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0096734Dokumentnummer
JJR_19850327_OGH0002_0090OS00043_8500000_001