RS OGH 1985/3/27 9Os43/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1985
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Norm

StGB §297

Rechtssatz

Für die Annahme einer Verleumdung ist eine direkte Bezichtigung nicht erforderlich, unter Umständen kann schon das Unterschieben eines das Opfer belastenden Beweismittels genügen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0096734

Dokumentnummer

JJR_19850327_OGH0002_0090OS00043_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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