Norm
ZPO §321 ffRechtssatz
Die Bedeutung einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Aussageverweigerung eines Zeugen liegt nicht so sehr in der Wertung des in der Vergangenheit gesetzten prozessualen Verhaltens des Zeugen (also in seiner Weigerung), sondern vielmehr in dem indirekten, mit den Mitteln nach § 325 ZPO durchzusetzenden Befehl zu künftigem prozessualen Verhalten (Aussagegebot).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0040514Dokumentnummer
JJR_19850328_OGH0002_0060OB00656_8300000_005