RS OGH 1985/3/28 7Ob13/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1985
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Norm

VersVG §8

Rechtssatz

Die Zweifelhaftigkeit oder Mehrdeutigkeit einer Kündigungserklärung geht zu Lasten des Kündigenden. Die Kündigung ist bedingungsfeindlich, dh sie kann nicht von Eintritt oder Ausbleiben einer Bedingung abhängig gemacht werden. In diesem Fall ist sie wirkungslos.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0080177

Dokumentnummer

JJR_19850328_OGH0002_0070OB00013_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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