Norm
VersVG §8Rechtssatz
Die Zweifelhaftigkeit oder Mehrdeutigkeit einer Kündigungserklärung geht zu Lasten des Kündigenden. Die Kündigung ist bedingungsfeindlich, dh sie kann nicht von Eintritt oder Ausbleiben einer Bedingung abhängig gemacht werden. In diesem Fall ist sie wirkungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0080177Dokumentnummer
JJR_19850328_OGH0002_0070OB00013_8500000_002