Norm
BodenmarkierungsV §7bRechtssatz
Ein Befahren der außerhalb der Fahrbahn gelegenen durch Begrenzungslinien abgegrenzten anderen Verkehrsflächen ist grundsätzlich nicht verboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0053070Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.09.2010