RS OGH 1985/4/17 1Ob13/85

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Veröffentlicht am 17.04.1985
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Norm

ZPO §405 DIIId

Rechtssatz

Einem Urteilsbegehren auf Zustimmung zu einem an eine Verwaltungsbehörde gerichteten Antrag des Klägers kann, wenn keine grundsätzlich andere als die begehrte Rechtsfolge einzutreten hat, auch unter Einschränkungen (Auflagen an den Kläger) stattgegeben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0041038

Dokumentnummer

JJR_19850417_OGH0002_0010OB00013_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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