Norm
ABGB §936 IVRechtssatz
Bei der Prüfung eines wichtigen Grundes für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist auf Zeitpunkt der Abgabe der Auflösungserklärung abzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0018881Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2017