Norm
ABGB §785Rechtssatz
Auch der Schenkungspflichtteil ist eine Geldforderung und aus dem Nachlass zu decken. Auch bei Nichtzulangen des Nachlasses hat das Klagebegehren gegen den Beklagten auf Zahlung des Ausfalles und somit auf einen Geldbetrag zu lauten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0012963Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012