RS OGH 1985/4/18 7Ob543/85

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Veröffentlicht am 18.04.1985
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Norm

EGZPO ArtXLII IK
EGZPO ArtXLII IJ
EO §378 A
EO §378 C

Rechtssatz

Grundsätzlich ist auch eine Sicherung der vorbehaltenen Ansprüche nicht ausgeschlossen. Soweit allerdings eine bestimmte Höhe der vorbehaltenen Ansprüche nicht bescheinigt wird, wird eine Sicherung nur gegen Erlag einer Sicherheitsleistung in Betracht kommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0004934

Dokumentnummer

JJR_19850418_OGH0002_0070OB00543_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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