RS OGH 1985/4/24 3Ob540/85

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Veröffentlicht am 24.04.1985
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Norm

UeKindG ArtV Z5
ZPO §503 Z2 C1b

Rechtssatz

Die in der Revision wieder gestellte Frage, ob das Erstgericht von der Einholung des anthropologisch - erbbiologischen Gutachtens absehen durfte, ohne sich dem Vorwurf eines Verfahrensmangels auszusetzen, kann auch im Wiederaufnahmsverfahren an den OGH herangetreten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0043160

Dokumentnummer

JJR_19850424_OGH0002_0030OB00540_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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