Norm
UeKindG ArtV Z5Rechtssatz
Die in der Revision wieder gestellte Frage, ob das Erstgericht von der Einholung des anthropologisch - erbbiologischen Gutachtens absehen durfte, ohne sich dem Vorwurf eines Verfahrensmangels auszusetzen, kann auch im Wiederaufnahmsverfahren an den OGH herangetreten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0043160Dokumentnummer
JJR_19850424_OGH0002_0030OB00540_8500000_001