Norm
EO §382 Z8 litc IVDRechtssatz
Voraussetzung einer einstweiligen Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse ist jedenfalls ein offenbar mit dem Grundsatz einer Auflösung der gemeinsamen Lebensbereiche im partnerschaftlichen Sinne unvereinbarlicher Zustand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0006053Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.12.2020