Norm
WEG 1975 §1 Abs1Rechtssatz
Als selbständiges Wohnungseigentumsobjekt kommen nur solche Räume (Gebäude) in Betracht, denen die Verkehrsauffassung selbständige wirtschaftliche Bedeutung zuerkennt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0082876Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019