Norm
WEG 1975 §1 Abs1Rechtssatz
Die Nutzwertfestsetzung hat hinsichtlich aller als Wohnungseigentumsobjekte in Betracht kommenden Objekte einer Liegenschaft zu erfolgen; die Summe der Nutzwerte ist anzuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0082868Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2011