RS OGH 1985/4/30 5Ob29/85

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Veröffentlicht am 30.04.1985
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Norm

AußStrG §2 Abs2 Z3 D
WEG §26
ZPO §30

Rechtssatz

Das Erstgericht hat den Antragstellern (hier: Wohnungseigentümer) zur Beibringung einer entsprechenden Vollmachtsurkunde und zur Anführung seiner Machtgeber anzuleiten, wenn er behauptet, nicht nur im eigenen Namen sondern auch namens anderer Wohnungseigentümer, die ihn bevollmächtigt hätten, einzuschreiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005924

Dokumentnummer

JJR_19850430_OGH0002_0050OB00029_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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