Norm
WEG 1975 §1 Abs2Rechtssatz
Im Hinblick auf die Erzwingbarkeit der Einhaltung einer Zusage des Wohnungseigentumsorganisators nach §§ 23, 25 WEG 1975 ist entscheidend, ob eine schriftliche oder mündliche Zusage der Zuteilung eines bestimmt bezeichneten Abstellplatzes erteilt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0082781Dokumentnummer
JJR_19850430_OGH0002_0050OB00022_8500000_002