Norm
ABGB §566Rechtssatz
Vor Inkrafttreten des Sachwaltergesetz konnten voll Entmündigte in lichten Zwischenräumen in allen Testamentsformen gültig testieren. Eine aufgrund eines von einem voll Entmündigten verfaßten außergerichtlichen schriftlichen Testaments abgegebene Erbserklärung ist daher vom Gericht anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0007992Dokumentnummer
JJR_19850508_OGH0002_0010OB00539_8500000_001